Stirbt bei der Neodigital Unfallversicherung der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer, wird die Versicherung des Kindes unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei weitergeführt – vorausgesetzt, der Verstorbene hatte bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet, der Vertrag war nicht gekündigt und der Tod beruhte nicht auf Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen. Der Schutz läuft dann bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, und der gesetzliche Vertreter wird neuer Versicherungsnehmer.
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben, gilt die Beitragsbefreiung unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie hatten bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Versicherung war nicht gekündigt.
- Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt Folgendes:
- Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang beitragsfrei weiter. Diese beitragsfreie Fortführung gilt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
- Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag für ein Kind abgeschlossen hat, kann der Unfallschutz des Kindes ohne weitere Beitragszahlung fortbestehen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: ein Alter unter 45 Jahren bei Versicherungsbeginn, ein nicht gekündigter Vertrag und ein Tod, der nicht auf Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse zurückgeht. Die beitragsfreie Weiterführung reicht bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind volljährig wird. Neuer Versicherungsnehmer wird in der Regel der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen wird die Kinderversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers beitragsfrei?
Der Versicherungsnehmer darf bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Versicherung darf nicht gekündigt gewesen sein und der Tod darf nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht worden sein.
Wie lange läuft die beitragsfreie Weiterführung?
Die Versicherung wird mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang beitragsfrei bis zum Ablauf des Versicherungsjahres weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Wer wird nach dem Tod neuer Versicherungsnehmer?
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Gilt die Beitragsbefreiung auch, wenn der Tod im Krieg eintritt?
Nein. Wenn der Tod durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt die beitragsfreie Weiterführung nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025