Bei der Unfallversicherung von Neodigital wird ein mitversichertes Kind nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem es das 18. Lebensjahr vollendet, auf den Erwachsenentarif umgestellt. Der Versicherungsnehmer hat dabei die Wahl, entweder den bisherigen Beitrag mit reduzierten Versicherungssummen zu behalten oder die bisherigen Versicherungssummen gegen einen höheren Beitrag fortzuführen.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Kind volljährig, endet nach dem betreffenden Versicherungsjahr der Kindertarif, und der Vertrag läuft zum Erwachsenentarif weiter. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob der Beitrag gleich bleibt und dafür die Versicherungssummen sinken, oder ob die Summen erhalten bleiben und der Beitrag steigt. Trifft er innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl, wird der Vertrag automatisch mit reduzierten Versicherungssummen weitergeführt.
Häufige Fragen
Wann wird ein versichertes Kind auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Es gilt dann der bei Vertragsabschluss gültige Erwachsenentarif.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und dafür einen höheren Beitrag zahlen.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Wenn Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen haben, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja, der Versicherer informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025