Bei der Unfallversicherung von Neodigital sind Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe beitragsfrei bis zur im Versicherungsschein genannten Summe mitversichert. Zusätzlich verdoppelt sich die Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % (Mehrleistung, begrenzt auf höchstens 150.000 EUR), und mit einer progressiven Invaliditätsstaffel steigt die Leistung je nach Höhe des Invaliditätsgrades auf das Zwei- oder Dreifache der Grundsumme.
Folgende Leistungen sind in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert:
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
Sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Der Invaliditätsgrad wird nach den maßgeblichen Bemessungsgrundsätzen ermittelt.
Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
Die Mehrleistung wird jedoch für jede versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt. Das gilt auch dann, wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.
Progressive Invaliditätsstaffel bis 225% der Grundversicherungssumme
Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 225 % der versicherten Grundversicherungssumme werden die maßgeblichen Bemessungsgrundsätze wie folgt erweitert:
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme
- für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen wie folgt:
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Invaliditätsleistung sind einige Zusatzleistungen ohne Extrabeitrag enthalten, nämlich Such-, Bergungs- oder Rettungskosten, kosmetische Operationen und eine Kurkostenbeihilfe – jeweils bis zur im Versicherungsschein genannten Summe. Wurde eine Mehrleistung vereinbart, wird die Invaliditätsleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % verdoppelt, allerdings höchstens bis 150.000 EUR pro Person. Bei einer progressiven Invaliditätsstaffel bis 225 % steigt die Berechnungsgrundlage: Für höhere Anteile des Invaliditätsgrades wird die zwei- bzw. dreifache Versicherungssumme angesetzt.
Häufige Fragen
Welche Zusatzleistungen sind ohne Mehrbeitrag mitversichert?
Beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert sind Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe – jeweils bis zur im Versicherungsschein angegebenen Summe.
Wann wird die Invaliditätsleistung verdoppelt?
Wenn eine Mehrleistung vereinbart wurde, wird die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt, sofern der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
Gibt es eine Obergrenze für die Mehrleistung ab 90 % Invalidität?
Ja, die Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt, auch wenn weitere Unfallversicherungen beim selben Versicherer bestehen.
Wie wirkt sich die progressive Invaliditätsstaffel bis 225 % aus?
Für den Teil des Invaliditätsgrades bis 25 % gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, für den Teil über 25 % bis 50 % die zweifache Summe und für den Teil über 50 % die dreifache Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025