Bei der Unfallversicherung von Neodigital werden Folgebeiträge jeweils zum vereinbarten Zeitpunkt fällig – wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug und riskiert bei fortgesetzter Nichtzahlung den Verlust des Versicherungsschutzes sowie eine fristlose Kündigung. Der Versicherer kann in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und Ersatz des Verzugsschadens verlangen.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Mahnung von uns erhalten haben.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein.
- Die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, gilt Folgendes:
- Ab diesem Zeitpunkt besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- Wir können den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten Termin zu zahlen. Zahlt man zu spät, tritt Verzug ein – auch ohne Mahnung – es sei denn, die Verspätung ist unverschuldet. Der Versicherer kann in Textform eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Wird danach immer noch nicht gezahlt, entfällt der Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Häufige Fragen
Muss ich erst eine Mahnung erhalten, bevor ich in Verzug gerate?
Nein. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie auch ohne Mahnung in Verzug. Ausnahme: Sie haben die verspätete Zahlung nicht verschuldet.
Wie lange muss die gesetzte Zahlungsfrist mindestens sein?
Der Versicherer kann in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
Was passiert, wenn ich auch nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht zahle?
Ab diesem Zeitpunkt besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, und der Versicherer kann den Vertrag fristlos kündigen.
Bleibt der Vertrag bestehen, wenn ich nach einer Kündigung doch noch zahle?
Wenn Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025