Bei der Unfallversicherung der Neodigital können Versicherungsnehmer ihren Beitrag wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen – und genau diese Wahl legt zugleich die Länge der Versicherungsperiode fest. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die Versicherungssteuer, die in der gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten ist.
Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst vereinbaren, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Diese Zahlweise bestimmt zugleich, wie lang die jeweilige Versicherungsperiode ist. Im in Rechnung gestellten Beitrag ist die Versicherungssteuer bereits enthalten; sie ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu zahlen.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Das richtet sich nach der Zahlweise: bei Monatsbeiträgen ein Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Kommt zum Beitrag noch Versicherungssteuer hinzu?
Nein, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer bereits. Sie ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025