Bei der Unfallversicherung der Neodigital gilt der Unfalltod auch dann als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach dem Verschollenheitsgesetz rechtswirksam für tot erklärt wird – etwa bei Fahrt auf See, Flug oder anderer Lebensgefahr. Zusätzlich zahlt die Neodigital bis zu 20.000 EUR Todesfallleistung sogar dann, wenn der Unfall durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung verursacht wurde und normalerweise ausgeschlossen wäre.
Todesfallleistung bei Verschollenheit
Der Unfalltod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach den §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz rechtswirksam für tot erklärt wird. Dies umfasst die Fälle Fahrt auf See, Flug und andere Lebensgefahr.
Sie müssen die Verschollenheit innerhalb eines Jahres bei uns geltend machen. Die Frist beginnt:
- nach dem geplanten Ende der Fahrt auf See,
- nach dem geplanten Ende des Fluges oder
- nach der Beendigung der anderen Lebensgefahr.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Verschollenheit ausgehen.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung
Wir zahlen bis zu 20.000 EUR Todesfallleistung auch dann, wenn der Versicherungsschutz für Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen ist.
Was bedeutet das konkret?
Verschwindet die versicherte Person zum Beispiel bei einer Fahrt auf See, einem Flug oder in anderer Lebensgefahr und wird sie rechtswirksam für tot erklärt, gilt der Unfalltod als nachgewiesen. Die Verschollenheit muss innerhalb eines Jahres nach dem geplanten Ende der Reise oder dem Ende der Lebensgefahr gemeldet werden. Stellt sich später heraus, dass die Person doch lebt, müssen gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird eine Todesfallleistung von bis zu 20.000 EUR auch bei Unfällen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen gezahlt, obwohl diese sonst ausgeschlossen wären.
Häufige Fragen
Wann gilt der Unfalltod bei einer verschollenen Person als nachgewiesen?
Der Unfalltod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach den §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz rechtswirksam für tot erklärt wird. Dies betrifft die Fälle Fahrt auf See, Flug und andere Lebensgefahr.
Bis wann muss ich eine Verschollenheit melden?
Sie müssen die Verschollenheit innerhalb eines Jahres geltend machen. Die Frist beginnt mit dem geplanten Ende der Fahrt auf See, dem geplanten Ende des Fluges oder der Beendigung der anderen Lebensgefahr. Geltend machen bedeutet, dass Sie mitteilen, dass Sie von einer Verschollenheit ausgehen.
Was passiert, wenn die verschollene Person doch noch lebt?
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Wird auch bei einem Unfall durch eine Bewusstseinsstörung gezahlt?
Ja, es wird bis zu 20.000 EUR Todesfallleistung gezahlt, auch wenn der Versicherungsschutz für Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025