Bei der Unfallversicherung von Neodigital wird die Todesfallleistung gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Ausgezahlt wird dann die vereinbarte Versicherungssumme, wobei besondere Verhaltensregeln zu beachten sind.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
Beachten Sie in diesem Fall die dafür geltenden Verhaltensregeln.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, gibt es eine Todesfallleistung. Voraussetzung ist, dass der Tod unfallbedingt eintritt und zwar innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Ausgezahlt wird dann die Versicherungssumme, die vereinbart wurde. Zusätzlich sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Anspruch auf die Todesfallleistung?
Ein Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung ausgezahlt?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Muss der Tod innerhalb einer bestimmten Frist eintreten?
Ja, der Tod muss unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.
Gibt es im Todesfall etwas zu beachten?
Ja, in diesem Fall sind die dafür geltenden Verhaltensregeln zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025