Bei der Unfallversicherung von Neodigital werden nach einem Unfall die Kosten für die Rückkehr der verletzten Person zum ständigen ersten Wohnsitz oder in ein nahegelegenes Krankenhaus übernommen, sofern dies ärztlich angeordnet oder nach der Verletzungsart unvermeidbar war. Ab 14 Tagen Krankenhausaufenthalt entfällt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, und auch Überführungskosten im Todesfall sind bis zu einer festen Höchstgrenze abgedeckt.
Kosten für Rückholung
In Erweiterung zu den Regelungen über Such-, Bergungs- oder Rettungskosten ersetzt der Versicherer die Kosten für die Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen ersten Wohnsitz oder zu einem in der Umgebung gelegenen Krankenhaus.
Voraussetzung ist, dass diese Kosten auf einer ärztlichen Anordnung beruhen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. Ab einer Dauer des Krankenhausaufenthaltes von 14 Tagen verzichtet der Versicherer auf den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
Bei einem unfallbedingten Tod ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen ersten Wohnsitz.
Die nachgewiesenen Kosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 100.000 EUR gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Person durch einen Unfall verletzt, übernimmt der Versicherer die Kosten für ihre Rückkehr nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus, wenn ein Arzt dies anordnet oder es wegen der Verletzung unumgänglich war. Dauert der Krankenhausaufenthalt mindestens 14 Tage, muss die medizinische Notwendigkeit nicht mehr belegt werden. Stirbt die Person durch den Unfall, werden auch die Kosten der Überführung zum letzten Wohnsitz erstattet. Die Erstattung erfolgt zusammen mit den Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis höchstens 100.000 EUR.
Häufige Fragen
Wann werden die Rückholkosten nach einem Unfall übernommen?
Die Kosten für die Rückkehr zum ständigen ersten Wohnsitz oder zu einem nahegelegenen Krankenhaus werden übernommen, wenn sie auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Muss ich immer nachweisen, dass die Rückholung medizinisch notwendig war?
Nein. Ab einer Dauer des Krankenhausaufenthaltes von 14 Tagen verzichtet der Versicherer auf den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
Sind auch Überführungskosten im Todesfall abgedeckt?
Ja. Bei einem unfallbedingten Tod ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen ersten Wohnsitz.
Bis zu welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?
Die nachgewiesenen Kosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 100.000 EUR gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025