Bei der Unfallversicherung der Neodigital kannst du deinen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Wunschtermin kündigen und musst nicht bis zum Ablauftermin warten. Ebenso lassen sich einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der ganze Vertrag endet. Hinzu kommt eine Innovationsgarantie: Verbessern sich die Bedingungen ausschließlich zu deinem Vorteil, gelten sie ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für deinen Vertrag.
Tägliches Kündigungsrecht
In Erweiterung der maßgeblichen Regelung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt. Dies ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
In Erweiterung der maßgeblichen Regelungen haben beide Parteien das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen. Der Gesamtvertrag wird dadurch nicht beendet.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann dieser bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherer ist dies nur nach den maßgeblichen Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen. Dies gilt, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Du kannst deinen Vertrag jederzeit kündigen – sofort ab Zugang der Kündigung oder zu einem späteren Wunschtermin, auch vor dem eigentlichen Ablauf. Zusätzlich lassen sich einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne den ganzen Vertrag zu beenden; nach einer solchen Teilkündigung darf der andere Vertragspartner innerhalb eines Monats den Gesamtvertrag kündigen. Verbessern sich die Bedingungen nur zu deinem Vorteil, gelten sie ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für dich – ist damit ein Mehrbeitrag verbunden und willst du die Erweiterung nicht, kannst du kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Unfallvertrag auch vor dem Ablauftermin kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Kann ich nur einen Teil des Vertrages kündigen?
Ja. Beide Parteien dürfen einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der Versicherungsnehmer kann dabei bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt wirkt.
Was passiert, wenn eine Teilkündigung ausgesprochen wird?
Der andere Vertragspartner darf dann den Gesamtvertrag kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein; der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bringt mir die Innovationsgarantie?
Werden die Bedingungen ausschließlich zu deinem Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für deinen Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden und du wünschst die Erweiterung nicht, kannst du den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025