Bei der Neodigital Unfallversicherung gibt es eine Kurkostenbeihilfe und Reha-Hilfe, wenn die versicherte Person nach einem Unfall innerhalb von drei Jahren eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche durchführt. Erstattet werden selbst getragene, nachgewiesene Kurkosten bis zum vereinbarten Betrag, ebenso für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen – nachzuweisen per ärztlichem Attest.
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, von der versicherten Person selbst getragene Kurkosten. Die Zahlung erfolgt bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt hat.
Die Kurbeihilfe wird ebenso für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur beziehungsweise der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen beim Versicherer noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Unfall eine medizinisch notwendige Kur macht, kann selbst gezahlte Kurkosten bis zur vereinbarten Höhe erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Kur innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet und mindestens eine Woche dauert. Auch teilstationäre Reha-Maßnahmen sind eingeschlossen, während vollstationäre Heilbehandlungen nicht als Kur gelten. Notwendigkeit und Unfallbezug müssen ärztlich belegt werden, und je Unfall gibt es die Leistung nur einmal.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist nach dem Unfall muss die Kur stattfinden?
Die Kur muss innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag, durchgeführt worden sein.
Wie lange muss die Kur mindestens dauern, damit gezahlt wird?
Die medizinisch notwendige Kur muss mindestens eine Woche gedauert haben. Sie muss außerdem wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen erfolgt sein.
Zählt ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt als Kur?
Nein. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen gelten nicht als Kur.
Wie oft wird die Kurkostenbeihilfe je Unfall gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen weitere Verträge für die versicherte Person beim selben Versicherer, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025