Bei der Neodigital Unfallversicherung sind während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres beitragsfrei mitversichert – mit 100.000 EUR Invaliditätssumme ohne Progression und 5.000 EUR Todesfallsumme. Wird das Kind zusätzlich beitragspflichtig eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz aus beiden Verträgen, wobei die Leistung je Kind nur einmal beansprucht werden kann.
Vorsorgeversicherung für Neugeborene
Kinder, die während der Vertragsdauer geboren werden und Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers sind, sind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst dabei:
- 100.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- 5.000 EUR Todesfallsumme
Wird das Kind zusätzlich beitragspflichtig in den Vertrag eingeschlossen, gewähren wir Versicherungsschutz aus beiden Verträgen.
Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Neugeborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers, die während der Vertragslaufzeit zur Welt kommen, sind in ihrem ersten Lebensjahr automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. Für sie gelten eine Invaliditätssumme von 100.000 EUR ohne Progression sowie eine Todesfallsumme von 5.000 EUR. Wird das Kind zusätzlich mit eigenem Beitrag in den Vertrag aufgenommen, besteht Schutz aus beiden Verträgen. Pro Kind kann die Leistung aus dieser Vorsorge jedoch nur einmal geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Sind neugeborene Kinder automatisch mitversichert?
Ja. Während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers sind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.
Welche Summen gelten für ein neugeborenes Kind?
Für das Kind gelten eine Invaliditätssumme von 100.000 EUR (ohne Progression) und eine Todesfallsumme von 5.000 EUR.
Was passiert, wenn das Kind zusätzlich beitragspflichtig eingeschlossen wird?
Dann gewährt der Versicherer Versicherungsschutz aus beiden Verträgen.
Kann die Vorsorgeleistung für ein Kind mehrfach genutzt werden?
Nein. Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025