Bei der Unfallversicherung von Neodigital gibt es Situationen, in denen keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden: Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen ist die Leistungspflicht begrenzt. Wichtig sind dabei die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die vereinbarten Ausschlüsse, die Versicherungsnehmer unbedingt beachten sollten.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Regelungen zu den Ausschlüssen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht in jedem Fall wird der volle Versicherungsschutz gewährt. Bei bestimmten Unfällen und Gesundheitsschädigungen kann die Leistung entfallen oder nur teilweise erfolgen. Ausschlaggebend sind dabei besonders die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen und die vereinbarten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Werden bei jedem Unfall die vollen Leistungen gezahlt?
Nein. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Worauf sollte man bei möglichen Leistungseinschränkungen besonders achten?
Man sollte die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Regelungen zu den Ausschlüssen beachten.
Kann eine bestehende Krankheit die Leistung beeinflussen?
Ja, es gibt Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen, die zu einer eingeschränkten oder ausbleibenden Leistung führen können.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025