Das Krankenhaustagegeld der Neodigital Unfallversicherung wird gezahlt, wenn die versicherte Person nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt wird oder sich einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und dadurch mindestens einen Tag lang vollständig in der Berufsausübung beeinträchtigt ist. Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung wird das vereinbarte Tagegeld geleistet, längstens fünf Jahre ab dem Unfalltag; bei ambulanten Operationen gibt es die Leistung für drei Tage.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person erfüllt die Voraussetzungen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
- Sie unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt.
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld:
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 5 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt wird, erhält das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Tag der Behandlung. Auch eine ambulante chirurgische Operation kann die Leistung auslösen, wenn man dadurch mindestens einen Tag vollständig in der Berufsausübung beeinträchtigt ist. Bei vollstationärer Behandlung wird höchstens fünf Jahre ab dem Unfalltag gezahlt, bei ambulanten Operationen für drei Tage. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen zählen nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Wenn die versicherte Person nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung ist oder sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und dadurch mindestens einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Berufsausübung beeinträchtigt ist.
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Bei vollstationärer Behandlung für jeden Kalendertag, längstens jedoch 5 Jahre ab dem Tag des Unfalls. Bei ambulanten chirurgischen Operationen wird es für 3 Tage gezahlt.
Gilt eine Kur oder ein Sanatoriumsaufenthalt als Heilbehandlung?
Nein. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Was gilt, wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt nicht berufstätig war?
Dann kommt es nicht auf die Berufsausübung an, sondern auf die allgemeine Fähigkeit, Arbeit zu leisten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025