Bei der Unfallversicherung von Neodigital gibt es eine Übergangsleistung, wenn die versicherte Person nach einem Unfall länger als sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen. Die Beeinträchtigung muss innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend gemacht werden, dann wird die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt beeinträchtigt, wenn folgende Punkte zutreffen:
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung greift, wenn Sie nach einem Unfall länger als sechs Monate am Stück zu mindestens 50 Prozent in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, ohne dass Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben. Die Beeinträchtigung muss innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall mit einem ärztlichen Attest angezeigt werden. Wird gezahlt, erfolgt die Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauert.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung melden?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Das heißt, Sie teilen mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Ein Versäumen der Frist lässt sich nur in besonderen Ausnahmefällen entschuldigen, etwa wenn Sie durch schwere Kopfverletzungen nach dem Unfall nicht in der Lage waren, Kontakt aufzunehmen.
In welcher Höhe wird die Übergangsleistung gezahlt?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025