Bei der Unfallversicherung von Neodigital gilt auch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall, wenn sich die versicherte Person dabei ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an diesen Körperbereichen zerrt oder zerreißt. Verletzungen an Meniskus und Bandscheiben fallen nicht unter diese Regelung, und ob eine Kraftanstrengung als erhöht gilt, richtet sich nach den individuellen körperlichen Verhältnissen der versicherten Person.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine der folgenden Verletzungen zuzieht:
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der erweiterte Unfallbegriff sorgt dafür, dass bestimmte Verletzungen durch besonders große Anstrengung ebenfalls als Unfall gelten. Dazu zählen Verrenkungen von Gelenken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an diesen Körperbereichen. Verletzungen an Meniskus und Bandscheiben sind ausgenommen. Ob eine Kraftanstrengung als erhöht gilt, wird an den individuellen körperlichen Verhältnissen der versicherten Person gemessen.
Häufige Fragen
Zählt eine Verletzung durch besonders große Anstrengung auch als Unfall?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an diesen Bereichen zerrt oder zerreißt.
Sind Verletzungen an Meniskus oder Bandscheiben mit abgedeckt?
Nein. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden von dieser Regelung nicht erfasst.
Was ist unter einer erhöhten Kraftanstrengung zu verstehen?
Das ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Für die Beurteilung sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person maßgeblich.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025