Bei der Unfallversicherung von Neodigital gilt ein Unfall dann, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Damit sind die entscheidenden Merkmale eines Unfallereignisses klar bestimmt.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Damit ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen gegeben ist, müssen folgende Merkmale zusammentreffen:
- ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- eine dadurch unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigung der versicherten Person
Was bedeutet das konkret?
Von einem Unfall spricht man hier, wenn ein Ereignis plötzlich und von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt. Dadurch muss die Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Nur wenn beide Punkte zusammenkommen, gilt das Ereignis als Unfall im Sinne dieser Bedingungen.
Häufige Fragen
Was zählt als Unfall in dieser Versicherung?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig sein?
Ja, die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig erlitten werden, damit ein Unfall vorliegt.
Was ist mit dem Unfallereignis gemeint?
Als Unfallereignis gilt ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025