Bei der Unfallversicherung von Neodigital sind Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine Ausnahme greift jedoch, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden zu mehr als der Hälfte verursacht hat – dann entfällt der Ausschluss.
Für die folgenden Gesundheitsschäden besteht kein Versicherungsschutz:
- Schäden an Bandscheiben
- Blutungen aus inneren Organen
- Gehirnblutungen
Ausnahme
Der Ausschluss gilt nicht, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Unfallereignis hat diese Gesundheitsschäden überwiegend verursacht. Überwiegend bedeutet: zu mehr als 50 %.
- Für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt die Versicherung nicht für Bandscheibenschäden, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als der Hälfte verursacht hat, ist der Ausschluss aufgehoben und der Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Sind Bandscheibenschäden bei einem Unfall grundsätzlich mitversichert?
Nein, Schäden an Bandscheiben sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn ein versichertes Unfallereignis den Schaden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Was bedeutet die 50-Prozent-Grenze bei diesem Ausschluss?
Überwiegend verursacht bedeutet, dass das Unfallereignis den Gesundheitsschaden zu mehr als 50 % ausgelöst hat. Nur dann greift die Ausnahme und der Ausschluss entfällt.
Wann zahlt die Versicherung trotz des Ausschlusses bei einer Gehirnblutung?
Der Ausschluss gilt nicht, wenn ein Unfallereignis die Gehirnblutung überwiegend verursacht hat und für dieses Unfallereignis nach dem Vertrag Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025