Kosmetische Operationen nach einem Unfall übernimmt die Neodigital in der Unfallversicherung, wenn die versicherte Person eine unfallbedingte Beeinträchtigung ihres äußeren Erscheinungsbilds beheben lässt – etwa Arzthonorare, Krankenhauskosten sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz, sofern kein Dritter zur Erstattung verpflichtet ist. Erstattet wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wobei bei Zähnen nur Schneide- und Eckzähne zählen.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Lässt jemand nach einem Unfall eine kosmetische Operation durchführen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben, werden die dabei entstehenden Kosten übernommen. Dazu zählen Arzthonorare und weitere Operationskosten, notwendige Krankenhauskosten sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz. Die Operation muss durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgen, bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor dem 21. Lebensjahr. Erstattet wird nur, soweit kein Dritter zahlen muss, und maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Kosten einer kosmetischen Operation werden nach einem Unfall übernommen?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten – insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Bis wann muss die kosmetische Operation nach dem Unfall durchgeführt werden?
Bei Erwachsenen muss die Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Zudem muss sie durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt werden.
Gilt die Leistung auch für Zähne?
Ja, aber nur eingeschränkt: Zum äußeren Erscheinungsbild gehören bei den Zähnen ausschließlich Schneide- und Eckzähne. Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten können im Rahmen dieser Leistung erstattet werden.
Was gilt, wenn eine Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer die Kosten trägt?
Eine Erstattung setzt voraus, dass kein Dritter – etwa Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer – zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Von Dritten übernommene Kosten werden nicht erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025