Stirbt bei der Neodigital Unfallversicherung ein Bezieher der Unfall-Rente, erhalten hinterbliebene Partner oder Vollwaisen im Anschluss eine Rente in Höhe von 70 % der bisherigen Unfall-Rente. Die Partner-Rente läuft bis zu 36 Monate, die Vollwaisen-Rente bis zum 18. Lebensjahr – bei mehreren Berechtigten wird der Betrag anteilig aufgeteilt.
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der Unfall-Rente geleistet.
Als Partner gelten Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie Eheleute.
Für die Leistung gelten folgende Regelungen:
- Die Partner-Rente wird für maximal 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Verstirbt der Berechtigte nach der Partner-Rente und/oder der Vollwaisen-Rente, endet die Rentenzahlung.
Gibt es mehrere Berechtigte nach der Partner-Rente und/oder der Vollwaisen-Rente, wird die Rente anteilig ausgezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand, der bereits eine Unfall-Rente bekommt, verstirbt, springt danach eine Rente für hinterbliebene Partner oder Vollwaisen ein. Sie beträgt 70 % der ursprünglichen Unfall-Rente. Partner erhalten diese Rente höchstens 36 Monate, Vollwaisen längstens bis zu ihrem 18. Geburtstag. Sind mehrere Personen berechtigt, teilen sie sich die Rente anteilig; stirbt ein Berechtigter, endet dessen Zahlung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Partner- oder Vollwaisen-Rente nach dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers?
Sie beträgt 70 % der bisherigen Unfall-Rente und wird im Anschluss an deren Wegfall geleistet.
Wer gilt als Partner im Sinne dieser Regelung?
Als Partner gelten Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie Eheleute.
Wie lange wird die Partner-Rente beziehungsweise die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Die Partner-Rente wird für maximal 36 Monate geleistet, die Vollwaisen-Rente höchstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Was passiert, wenn es mehrere Berechtigte gibt?
Bei mehreren Berechtigten wird die Rente anteilig ausgezahlt. Verstirbt ein Berechtigter, endet für ihn die Rentenzahlung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025