Bei der Unfallversicherung von Neodigital gibt es eine monatliche Unfallrente, sobald der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht. Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats gezahlt, monatlich im Voraus überwiesen und endet unter anderem, wenn die versicherte Person verstirbt oder der Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % sinkt.
Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invaliditätsleistung.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die entsprechende Regelung für diesen Fall.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente:
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem:
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unfallrente wird nur gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Die Rente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt – rückwirkend ab dem Monat des Unfalls und anschließend jeweils im Voraus. Sie endet mit dem Tod der versicherten Person oder wenn der Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % fällt. Der Versicherer darf zur Prüfung Lebensbescheinigungen verlangen; werden diese nicht unverzüglich eingereicht, ruht die Zahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wie hoch und wie oft wird die Unfallrente ausgezahlt?
Die Unfallrente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Ab wann läuft die Rentenzahlung und wie erfolgt sie?
Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach monatlich im Voraus.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Zahlung endet zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem mitgeteilt wird, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist. Zudem ruht die Zahlung ab der nächsten Fälligkeit, wenn eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht unverzüglich eingereicht wird.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025