Wer die Rechte aus einer Unfallversicherung bei der Neodigital ausüben darf, klärt dieser Abschnitt: Allein der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag geltend machen – auch bei einer Fremdversicherung, wenn der Unfall einer anderen versicherten Person zustößt. Die Leistungen werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, und Ansprüche lassen sich vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfänden.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, auch wenn eine andere Person versichert ist. Die Leistungen fließen an den Versicherungsnehmer, selbst wenn der Unfall einer anderen versicherten Person passiert ist. Der Versicherungsnehmer muss neben der versicherten Person die Obliegenheiten erfüllen. Für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller gelten dieselben Bestimmungen, und Ansprüche dürfen vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Leistung, wenn eine mitversicherte Person verunglückt?
Die Leistungen werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, auch wenn der Unfall nicht ihm, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu, auch bei einer Fremdversicherung.
Kann ich meine Ansprüche aus dem Vertrag an jemanden abtreten oder verpfänden?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne Zustimmung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.
Wer ist für die Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025