Bei der Unfallversicherung von Neodigital gibt es ein Tagegeld, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer eitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung, gezahlt wird für die Dauer der Behandlung, höchstens jedoch für ein Jahr ab dem Unfalltag.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 % zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 % zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Ein Tagegeld gibt es, wenn die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist und ärztlich behandelt wird. Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und davon ab, wie stark die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Bei voller Beeinträchtigung wird das ganze Tagegeld gezahlt, bei geringerer Beeinträchtigung entsprechend weniger. Die Zahlung läuft, solange die ärztliche Behandlung dauert, höchstens jedoch ein Jahr ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Wann besteht überhaupt Anspruch auf Tagegeld?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet.
Wie wird die Höhe des Tagegelds berechnet?
Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach diesem Grad abgestuft: bei 100 % Beeinträchtigung wird das volle Tagegeld gezahlt, bei 50 % die Hälfte.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung bestimmt, wenn jemand nicht berufstätig ist?
Dann bemisst sich der Grad nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten. War sie berufstätig, richtet sich der Grad nach der Fähigkeit, dem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens jedoch für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025