Bei der Unfallversicherung von Neodigital besteht der vereinbarte Versicherungsschutz für Unfälle, die der versicherten Person zustoßen. Damit ist der grundlegende Leistungsanspruch klar geregelt: Tritt bei der versicherten Person ein Unfall ein, greift der zwischen den Parteien vereinbarte Schutz.
Der Versicherer bietet den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt. Maßgeblich ist dabei der Umfang, der zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Versicherungsschutz bei einem Unfall?
Der Versicherungsschutz gilt für die versicherte Person, wenn dieser ein Unfall zustößt.
In welchem Umfang besteht der Schutz bei einem Unfall?
Es besteht der vereinbarte Versicherungsschutz. Der genaue Umfang richtet sich nach dem, was vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025