Bei der Unfallversicherung von Neodigital verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für bis zu 21 Tage, wenn ein Unfall im Ausland dort einen Krankenhausaufenthalt nötig macht. Ergänzend gibt es Genesungsgeld nach vollstationärer Behandlung und nach ambulanten Operationen sowie zusätzliche Leistungen wie Komageld, Pflegegeld und ein Schmerzensgeld bei Knochenbruch.
Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland
Zahlt die versicherte Person das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 21 Tage, wenn sie einen Unfall im Ausland erleidet und dieser einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht.
Genesungsgeld bei vollstationärer Behandlung
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung zahlen wir Genesungsgeld, wenn die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde. Dieses Genesungsgeld gibt es nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld.
Das Genesungsgeld zahlen wir in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes. Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen geleistet, für die auch Krankenhaustagegeld gezahlt wird, längstens jedoch für 750 Tage.
Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Genesungsgeld bei ambulanten Operationen
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen zahlen wir Genesungsgeld, wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht. Dieses Genesungsgeld gibt es nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld. Wir zahlen es in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes ebenfalls für 3 Tage.
Erweiterung der Zahlung bei ambulanten Operationen
Unterzieht sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation, zahlen wir Krankenhaustagegeld sowie Genesungsgeld auch dann, wenn keine Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufes oder der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten, vorliegt.
Komageld
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch ein künstliches), zahlen wir als zusätzliche Leistung ein Komageld. Es beträgt die Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes, mindestens jedoch 20 EUR für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet. Das vereinbarte Komageld zahlen wir längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Pflegegeld
Wird bei der versicherten Person infolge eines Unfalls der Pflegegrad 4 oder 5 nach Sozialgesetzbuch XI ermittelt, zahlen wir ein Pflegegeld in Höhe von 30 EUR für jeden Kalendertag, an dem die versicherte Person in diesem Sinne pflegebedürftig ist. Das vereinbarte Pflegegeld zahlen wir längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Schmerzensgeld bei Knochenbruch
Erleidet die versicherte Person durch einen Unfall einen Knochenbruch, leisten wir ein einmaliges Schmerzensgeld in Höhe von 250 EUR, sofern Krankenhaustagegeld versichert ist.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Diese Bedingungen bündeln zusätzliche Geldleistungen rund um das Krankenhaustagegeld. Bei einem Unfall im Ausland mit dortigem Krankenhausaufenthalt gibt es das doppelte Tagegeld für bis zu 21 Tage. Nach vollstationären und ambulanten Behandlungen kommt ein Genesungsgeld hinzu, und für schwere Folgen wie Koma, hohen Pflegegrad oder einen Knochenbruch sind Komageld, Pflegegeld und ein einmaliges Schmerzensgeld vorgesehen. Manche Leistungen setzen voraus, dass Krankenhaustagegeld vereinbart ist.
Häufige Fragen
Wie viel Krankenhaustagegeld gibt es bei einem Unfall im Ausland?
Bei einem Unfall im Ausland, der dort einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht, wird das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 21 Tage gezahlt.
Wird das Genesungsgeld auch bei Tod im Krankenhaus gezahlt?
Ja, das Genesungsgeld bei vollstationärer Behandlung wird auch dann gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Wann besteht Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld von 30 EUR je Kalendertag wird gezahlt, wenn infolge eines Unfalls Pflegegrad 4 oder 5 nach Sozialgesetzbuch XI festgestellt wird, längstens für 3 Jahre ab dem Unfalltag.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Knochenbruch?
Bei einem unfallbedingten Knochenbruch wird ein einmaliges Schmerzensgeld von 250 EUR gezahlt, sofern Krankenhaustagegeld versichert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025