Ansprüche aus der Unfallversicherung von Neodigital verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Sobald ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wurde, ist die Verjährung gehemmt – und zwar so lange, bis die Entscheidung in Textform zugeht.
Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Wenn ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht worden ist, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können nur innerhalb einer bestimmten Zeit durchgesetzt werden: Sie verjähren nach drei Jahren, wobei für die Berechnung dieser Frist die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Hemmung dauert so lange an, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform beim Versicherungsnehmer eingeht.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus diesem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Sobald ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wurde, ist die Verjährung gehemmt.
Wie lange dauert die Hemmung der Verjährung an?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung des Anspruchs an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025