Bei der Unfallversicherung von Neodigital kann eine Verletzung der vereinbarten Obliegenheiten den Versicherungsschutz kosten: Wer eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verliert den Schutz, bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Es gibt jedoch klare Voraussetzungen und Nachweismöglichkeiten, mit denen der Schutz trotzdem bestehen bleiben kann.
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Verletzen Sie oder die versicherte Person eine Obliegenheit absichtlich, entfällt der Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung anteilig nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Diese Folgen greifen nur, wenn der Versicherer Sie vorher in Textform darauf hingewiesen hat. Können Sie belegen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder dass die Verletzung keinen Einfluss auf den Versicherungsfall oder die Leistung hatte, bleibt der Schutz erhalten – außer bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit absichtlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung aus?
Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Kann der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde oder dass die Verletzung weder für den Eintritt und die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt das jedoch nicht.
Muss der Versicherer mich vorher auf die Folgen hinweisen?
Ja. Der Verlust des Versicherungsschutzes und die Leistungskürzung gelten nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025