In der Unfallversicherung der Neodigital besteht Leistung ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden – für Krankheiten oder Gebrechen wird dagegen nicht geleistet. Als Krankheiten gelten etwa Diabetes oder Gelenkerkrankungen, als Gebrechen zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Für Krankheiten oder Gebrechen leisten wir nicht.
Beispiele:
- Krankheiten sind zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen.
- Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt nur, wenn eine Gesundheitsschädigung und deren Folgen tatsächlich durch das Unfallereignis ausgelöst wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen wird dagegen nicht geleistet. Als Krankheit gelten etwa Diabetes oder Gelenkerkrankungen, als Gebrechen beispielsweise Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Häufige Fragen
Wofür wird in diesem Fall überhaupt geleistet?
Es wird ausschließlich für Unfallfolgen geleistet, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Zahlt die Versicherung auch bei Krankheiten oder Gebrechen?
Nein, für Krankheiten oder Gebrechen wird nicht geleistet.
Was zählt als Krankheit und was als Gebrechen?
Als Krankheit gelten zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen. Als Gebrechen gelten zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025