Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Wohngebäudeversicherer Neodigital kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle wenden und zusätzlich den Versicherungsombudsmann als unabhängige, kostenfreie Schlichtungsstelle sowie die BaFin einschalten oder den Rechtsweg beschreiten; für Klagen gegen den Versicherer richtet sich das zuständige Gericht nach dessen Sitz oder zuständiger Niederlassung.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden.
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person in verbraucherähnlicher Lage, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Kontakt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632, 10006 Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online abgeschlossen haben (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail), können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Kontakt:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit dem Versicherer nicht einer Meinung ist, hat mehrere Wege: zuerst die interne Beschwerdestelle, zusätzlich den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann sowie die Finanzaufsicht BaFin. Der Ombudsmann kann schlichten, während die BaFin einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheidet. Darüber hinaus kann man auch klagen; das zuständige Gericht richtet sich dabei nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einem Streit mit dem Versicherer zuerst wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Zusätzlich stehen der Versicherungsombudsmann und die BaFin sowie der Rechtsweg offen.
Kostet die Schlichtung beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilzunehmen verpflichtet ist.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die Aufsichtsbehörde, an die man sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung wenden kann.
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025