Beim Wohngebäudeschutz der Neodigital gilt der Versicherungsvertreter in bestimmten Fällen als bevollmächtigt: Er darf Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegennehmen, Versicherungsscheine und Nachträge überbringen und Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss annehmen. Zudem wird geregelt, wann eine Beschränkung dieser Zahlungsvollmacht gegenüber dem Versicherungsnehmer wirkt.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers bestimmte Dinge entgegennehmen und weitergeben. Dazu zählen Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge überbringen und Zahlungen annehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn dieser sie beim Zahlen kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf ich beim Versicherungsvertreter abgeben?
Der Vertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Vertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht auch mir gegenüber?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025