Bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind auch Schäden durch Überschalldruckwellen abgedeckt: Wird ein Luftfahrzeug schneller als der Schall und löst dabei eine Druckwelle aus, die versicherte Sachen oder das Gebäude direkt trifft, leistet der Versicherer für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen.
Der Versicherer leistet zusätzlich Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Druckwelle wurde durch ein Luftfahrzeug ausgelöst, das die Schallgrenze durchflogen hat.
- Die Druckwelle wirkt unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Was bedeutet das konkret?
Die Wohngebäudeversicherung deckt zusätzlich Schäden ab, die durch eine Überschalldruckwelle entstehen. Eine solche Welle entsteht, wenn ein Luftfahrzeug schneller als der Schall fliegt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass diese Druckwelle direkt auf die versicherten Sachen oder auf das Gebäude einwirkt, in dem sich die versicherten Sachen befinden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch den Überschallknall eines Flugzeugs mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für versicherte Sachen, die durch eine Überschalldruckwelle zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wann liegt ein versicherter Schaden durch Überschalldruckwelle vor?
Wenn die Druckwelle durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat, und sie unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf ein Gebäude einwirkt, in dem sich versicherte Sachen befinden.
Muss die Druckwelle das Gebäude direkt treffen?
Ja, sie muss unmittelbar auf die versicherten Sachen oder auf das Gebäude einwirken, in dem sich versicherte Sachen befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025