Wie hoch die Entschädigung in der Wohngebäudeversicherung der Neodigital ausfällt, richtet sich nach dem Versicherungswert: Beim Gleitenden Neubauwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadens versichert, samt Architektenhonoraren, Planungskosten und Anpassung an die Baukostenentwicklung. Wird nicht oder verspätet wiederhergestellt, gilt nur der Gleitende Zeitwert, bei abbruchreifen oder dauerhaft entwerteten Gebäuden nur der gemeine Wert.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Der Versicherungswert für das Gebäude gilt auch für Gebäudezubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile.
Gleitender Neubauwert Plus
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Dazu gehören auch Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Werden innerhalb der Versicherungsperiode durch bauliche Maßnahmen verändert:
- Fläche,
- Gebäudetyp,
- Bauausführung oder
- sonstige vereinbarte Merkmale, die der Beitragsberechnung zugrunde liegen,
gilt Folgendes: Versicherungsschutz besteht bis zum Ende der Versicherungsperiode, auch wenn die getroffene Maßnahme wertsteigernd ist.
Im Gleitenden Neubauwert Plus berücksichtigt sind:
- Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen. Diese entstehen dadurch, dass versicherte und vom Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können.
- Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Insoweit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung.
Gleitender Zeitwert Plus bei unterlassener oder verspäteter Wiederherstellung
Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden, ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert. Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung, insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Gemeiner Wert bei dauerhaft entwerteten Gebäuden
Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert). Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
Was bedeutet das konkret?
Grundlage für die Entschädigung ist der Versicherungswert des Gebäudes. Wird das Gebäude nach einem Schaden zügig wieder aufgebaut, gilt der Gleitende Neubauwert Plus, also der ortsübliche Neubauwert samt Architektenhonoraren, Planungskosten, bestimmten Mehrkosten und Anpassung an gestiegene Baukosten. Erfolgt keine oder eine verspätete Wiederherstellung, wird nur der Gleitende Zeitwert Plus ersetzt, bei dem Alter und Abnutzung abgezogen werden. Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet, gilt nur noch der gemeine Wert.
Häufige Fragen
Was ist beim Gleitenden Neubauwert Plus versichert?
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Architektenhonoraren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Berücksichtigt sind außerdem Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungen bis zur unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Was gilt, wenn das Gebäude nicht oder verspätet wiederhergestellt wird?
Dann ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert. Das ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung, insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Wie wird ein abbruchreifes oder dauerhaft entwertetes Gebäude entschädigt?
Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert – der sogenannte gemeine Wert. Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn ein Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.
Bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn ich baulich etwas verändere?
Ja. Werden innerhalb der Versicherungsperiode Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung oder sonstige vereinbarte, der Beitragsberechnung zugrunde liegende Merkmale durch bauliche Maßnahmen verändert, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode – auch wenn die Maßnahme wertsteigernd ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025