Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ist die Selbstbeteiligung der Anteil an der Entschädigung oder der feste Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst übernimmt. Sie lässt sich individuell vereinbaren, kann je nach versicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen und wird jeweils im Versicherungsschein aufgeführt.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Im Versicherungsschein werden sie jeweils ausgewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den man bei jedem Versicherungsfall selbst zahlt – entweder als Anteil an der Entschädigung oder als fester Betrag. Wie hoch sie ist, kann individuell vereinbart werden und je nach versicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich sein. Die jeweils geltenden Selbstbeteiligungen stehen im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Das ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Kann die Höhe der Selbstbeteiligung frei festgelegt werden?
Ja, Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterscheiden.
Wo kann ich sehen, welche Selbstbeteiligung für mich gilt?
Die jeweiligen Selbstbeteiligungen werden im Versicherungsschein ausgewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025