Wer nach einem Unwetter umgestürzte Bäume beseitigen muss, findet in der Wohngebäudeversicherung von Neodigital eine Kostenübernahme: Der Versicherer erstattet die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzte oder derart beschädigte Bäume vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall und nur, wenn keine natürliche Regeneration mehr zu erwarten ist.
Der Versicherer ersetzt die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Bäume oder deren Teile vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Folgende Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:
- Die Bäume sind durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt werden müssen.
- Eine natürliche Regeneration dieser Bäume ist nicht zu erwarten.
Bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Bäume auf dem versicherten Grundstück durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umstürzen, abknicken oder so stark beschädigt werden, dass sie entfernt werden müssen, übernimmt der Versicherer die tatsächlich anfallenden Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung. Voraussetzung ist zusätzlich, dass sich die Bäume nicht mehr natürlich erholen können. Bereits vor dem Ereignis abgestorbene Bäume sind vom Schutz ausgenommen. Die Erstattung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei umgestürzten Bäumen?
Erstattet werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um die Bäume oder deren Teile vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Durch welche Ereignisse müssen die Bäume beschädigt worden sein?
Die Bäume müssen durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzt, abgeknickt oder so beschädigt worden sein, dass sie entfernt werden müssen.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert. Zudem darf keine natürliche Regeneration der Bäume mehr zu erwarten sein.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025