Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen nach einem Versicherungsfall zu Recht die Miete ganz oder teilweise nicht mehr zahlen oder kündigen, sowie den ortsüblichen Mietwert selbst bewohnter Räume – jeweils einschließlich fortlaufender Betriebskosten und für höchstens 24 Monate.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein. Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert
Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind, höchstens aber für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs- und Schadenminderungspflicht.
Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wohnräume nach einem Versicherungsfall nicht mehr nutzbar sind, springt der Versicherer ein: Bei vermieteten Räumen ersetzt er den Mietausfall, bei selbst bewohnten Räumen den ortsüblichen Mietwert – jeweils einschließlich der laufenden Betriebskosten. Die Zahlung läuft für die Zeit der Unbenutzbarkeit, längstens 24 Monate ab dem Versicherungsfall. Verzögert der Versicherungsnehmer die Wiedernutzung schuldhaft, wird nur eingeschränkt ersetzt. Für gewerblich genutzte Räume ist eine solche Absicherung gesondert vereinbar.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich den Mietausfall erstattet?
Der Mietausfall wird ersetzt, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Miete ganz oder teilweise nicht mehr zahlen oder das Mietverhältnis kündigen. Die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts sind eingeschlossen.
Was gilt, wenn ich die Wohnung selbst bewohne?
Dann wird der ortsübliche Mietwert der selbst bewohnten Wohnräume ersetzt, einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
Wie lange wird Mietausfall oder Mietwert gezahlt?
Erstattet wird für den Zeitraum, in dem die Räume nicht benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Sind auch gewerblich genutzte Räume abgesichert?
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-M 2025