Bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung zahlt der Versicherer bei Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz und Explosion – und dieser Abschnitt klärt genau, was darunter zu verstehen ist. Ein Brand ist ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd, das sich aus eigener Kraft ausbreitet; ebenfalls versichert sind Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Seng-, Rauch- und Rußschäden. Nicht versichert sind unter anderem Erdbeben sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion, Verpuffung
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
Versichert sind Sengschäden, die aus einem der zuvor genannten Ereignisse entstanden sind.
Rauch- und Rußschäden
Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem der zuvor genannten Ereignisse entstanden sind.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (z. B. Fogging).
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Brandereignisses sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche Ereignisse als Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und ähnliche Gefahren gelten und damit versichert sind. Dazu zählen auch Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, Fahrzeuganprall sowie Seng-, Rauch- und Rußschäden, die aus solchen Ereignissen entstehen. Gleichzeitig wird beschrieben, was nicht versichert ist – etwa Erdbeben, bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren, allmählich einwirkender Rauch und Ruß sowie Schäden durch eigene Fahrzeuge des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist, sind versichert.
Sind Schäden durch Rauch und Ruß mitversichert?
Ja. Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem der genannten Ereignisse entstehen, sowie Schäden, wenn Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austreten. Nicht versichert sind Schäden durch allmähliche Einwirkung, zum Beispiel Fogging.
Ist ein Fahrzeuganprall durch das eigene Fahrzeug versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen selbst.
Sind Erdbebenschäden abgedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025