Wer bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat, muss keine Leistungskürzung befürchten: Der Versicherer verzichtet vollständig auf den Einwand, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dadurch bleibt der Anspruch auf die Entschädigung auch dann bestehen, wenn dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, den der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursacht hat, macht der Versicherer diesen Umstand nicht geltend. Das bedeutet, dass die Leistung nicht wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt oder verweigert wird.
Häufige Fragen
Wird die Entschädigung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Was bedeutet der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit?
Er bedeutet, dass der Versicherer sich nicht darauf beruft, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Gilt dieser Verzicht auch bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens?
Der Abschnitt regelt ausschließlich den Verzicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung. Weitere Fälle hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025