Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind auch Seng- und Schmorschäden mitversichert, und zwar selbst dann, wenn sie nicht auf einem der sonst versicherten Ereignisse beruhen. Damit erweitert der Versicherer seine Leistung ausdrücklich auf Schäden, die durch Sengen oder Schmoren am Gebäude entstehen.
Der Versicherer leistet bei Seng- und Schmorschäden. Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn die Schäden nicht durch eines der sonst versicherten Ereignisse entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz auf Seng- und Schmorschäden. Solche Schäden sind hier auch dann abgedeckt, wenn sie ohne ein sonst versichertes Ereignis entstehen. Der Versicherer übernimmt sie also unabhängig davon, ob eine der übrigen versicherten Gefahren die Ursache war.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden am Wohngebäude mitversichert?
Ja, der Versicherer leistet bei Seng- und Schmorschäden.
Zahlt der Versicherer auch, wenn kein sonst versichertes Ereignis vorliegt?
Ja, die Leistung erfolgt auch dann, wenn die Seng- und Schmorschäden nicht durch eines der sonst versicherten Ereignisse entstanden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025