Wer bei Neodigital eine Wohngebäudeversicherung hat und unverschuldet eitslos wird, kann den Vertrag für die Dauer eitslosigkeit beitragsfrei gestellt bekommen – längstens für 12 Monate. Voraussetzung sind unter anderem eine Mindestdauer des Vertrags von sechs Monaten, mindestens zwölf Monate Vollbeschäftigung, die Meldung bei der Bundesagentur für eit sowie ein Anspruch auf eitslosengeld. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit unfreiwillig aufgeben, können unter bestimmten Bedingungen davon profitieren.
Werden Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos, wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt – längstens jedoch für 12 Monate. Voraussetzung ist, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Das Versicherungsverhältnis bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten.
- Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt.
- Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an.
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II.
- Sie bemühen sich aktiv um Arbeit.
- Der Beitrag zu diesem Vertrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt.
Nehmen Sie erneut eine Beschäftigung auf, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (zum Beispiel durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Wer unverschuldet arbeitslos wird, muss für den Vertrag vorübergehend keine Beiträge zahlen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt, etwa eine Mindestdauer des Vertrags, eine vorherige Vollbeschäftigung und die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese Beitragsfreistellung gilt für die Dauer der Arbeitslosigkeit, aber höchstens für 12 Monate. Sobald wieder eine Beschäftigung beginnt oder die Arbeitslosigkeit endet, ist der Versicherer zu informieren, und die Freistellung endet. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit unfreiwillig aufgeben, können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit höchstens?
Die Beitragsfreistellung gilt für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens jedoch für 12 Monate.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsbefreiung erfüllen?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos werden und alle folgenden Punkte erfüllen: Der Vertrag bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten, Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt, die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an, Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, bemühen sich aktiv um Arbeit und der Beitrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt.
Gilt die Beitragsfreistellung auch für Selbstständige?
Ja, Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Was passiert, wenn ich während der Beitragsfreistellung wieder arbeite?
Nehmen Sie erneut eine Beschäftigung auf, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025