Die Wohngebäudeversicherung der Neodigital garantiert, dass die zugrunde liegenden Bedingungen die Mindestleistungsstandards eitskreises „Beratungsprozesse“ mit Stand vom 10.10. erfüllen. Damit ist zugesichert, dass die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln die von diesem eitskreis empfohlenen Leistungsniveaus einhalten.
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln die Mindestleistungsstandards erfüllen. Maßgeblich sind die vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ mit Stand 10.10.2022 empfohlenen Standards.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass die Bedingungen dieser Wohngebäudeversicherung ein bestimmtes Mindestniveau an Leistungen einhalten. Als Maßstab dienen die Empfehlungen des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ mit Stand vom 10.10.2022. Dieser Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften und gibt Empfehlungen zu Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für Vermittler heraus.
Häufige Fragen
Was wird mit dieser Garantie zugesichert?
Zugesichert wird, dass die zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln die Mindestleistungsstandards des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ erfüllen.
Welcher Stand der Empfehlungen ist maßgeblich?
Maßgeblich sind die vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlenen Mindestleistungsstandards mit Stand 10.10.2022.
Was ist der Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Er empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025