Verbessert Neodigital die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers, gelten die neuen, besseren Leistungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für bestehende Verträge. Ist eine solche Leistungserweiterung mit einem Mehrbeitrag verbunden und nicht gewünscht, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen; über neue Leistungen wird er rechtzeitig informiert.
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln, die dieser Versicherung zugrunde liegen, ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung ist möglich:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu einem anderen, vom Versicherungsnehmer bestimmten Zeitpunkt.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Kundinnen und Kunden, profitiert auch ein bestehender Vertrag davon – und zwar ab der nächsten Hauptfälligkeit. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag und ist sie nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, entweder sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Über neue Leistungen oder Erweiterungen wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Ab wann gelten verbesserte Bedingungen für meinen bestehenden Vertrag?
Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn die Leistungserweiterung einen Mehrbeitrag kostet und ich sie nicht möchte?
Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden und wird die Leistungserweiterung nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt kündigen.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja, der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025