Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt hat – gegen Personen in häuslicher Gemeinschaft nur bei Vorsatz. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche wahren und bei der Durchsetzung mitwirken, sonst drohen Leistungskürzungen.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht zu wahren. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat der Versicherungsnehmer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden bezahlt, für den eigentlich ein Dritter haftet, übernimmt er den Ersatzanspruch gegen diesen Dritten – jedoch nie so, dass dem Versicherungsnehmer daraus ein Nachteil entsteht. Gegen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben, gilt dieser Übergang nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche fristgerecht und formgerecht sichern und bei der Durchsetzung mithelfen. Tut er das nicht, kann die Leistung teilweise entfallen oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen einen Schadensverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegenüber Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Was muss ich tun, um meine Ersatzansprüche zu sichern?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025