Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind Schäden durch Streik oder Aussperrung mitversichert, und zwar solche, die durch die unmittelbaren Handlungen streikender oder ausgesperrter eitnehmer beim Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen entstehen. Streik und Aussperrung werden dabei klar definiert, und Schäden durch den Versicherungsnehmer selbst oder berechtigt anwesende Personen bleiben ausgeschlossen.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen sind Schäden durch Streik oder Aussperrung mitversichert.
- Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Arbeitsausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Versichert sind Schäden, die durch die unmittelbaren Handlungen der Unruheteilnehmer, der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen verursacht werden.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Was bedeutet das konkret?
Anders als in der Grundregelung sind Schäden durch Streik oder Aussperrung in diesem Fall mitversichert. Gedeckt sind Schäden an versicherten Sachen, die durch die unmittelbaren Handlungen der Unruheteilnehmer, der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer bei einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung entstehen. Nicht versichert sind hingegen Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst oder andere berechtigt anwesende Personen verursachen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Streik oder Aussperrung überhaupt versichert?
Ja, abweichend von der allgemeinen Regelung sind Schäden durch Streik oder Aussperrung mitversichert.
Welche Schäden sind bei einem Streik konkret gedeckt?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch die unmittelbaren Handlungen der Unruheteilnehmer sowie der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung verursacht werden.
Was gilt als Streik und was als Aussperrung?
Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Arbeitsausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Sind auch Schäden versichert, die man selbst verursacht?
Nein. Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025