In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude sowie dessen Bestandteile und Zubehör versichert; ebenso unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück und weitere Grundstücksbestandteile gehören zu den versicherten Sachen.
Versicherte Sachen sind:
- die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude
- deren Gebäudebestandteile
- deren Gebäudezubehör
- Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen
- Weitere Grundstücksbestandteile
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude, das im Versicherungsschein genannt ist, einschließlich seiner Bestandteile und seines Zubehörs. Darüber hinaus sind auch Terrassen versichert, die auf dem Versicherungsgrundstück direkt an das Gebäude anschließen. Zusätzlich zählen weitere Grundstücksbestandteile zu den versicherten Sachen.
Häufige Fragen
Welches Gebäude ist überhaupt versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude sowie deren Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör.
Sind Terrassen mitversichert?
Ja, versichert sind Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Gehören auch Grundstücksbestandteile zum Versicherungsschutz?
Ja, weitere Grundstücksbestandteile zählen zu den versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025