Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind versicherte Sachen gegen zahlreiche Gefahren geschützt, die sie zerstören, beschädigen oder abhandenkommen lassen – dazu zählen Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel und weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck. Die einzelnen Gefahrengruppen lassen sich teils separat, teils nur in Kombination absichern.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Überspannung durch Blitz
- Explosion
- Verpuffung
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Fahrzeuganprall
- Sengschäden
- Rauch- und Rußschäden
Leitungswasser.
Naturgefahren
Sturm, Hagel.
Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren):
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Jede der Gefahrengruppen – die Gruppe mit Brand und den weiteren zuerst genannten Gefahren, die Gruppe Leitungswasser sowie die Gruppe Sturm und Hagel – kann auch einzeln versichert werden.
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der übrigen genannten Gefahren versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Ereignisse zerstört, beschädigt werden oder dabei verloren gehen. Dazu gehören unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Die Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel lassen sich jeweils auch einzeln versichern. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben sind nur zusammen mit mindestens einer dieser anderen Gefahren absicherbar.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Seng-, Rauch- und Rußschäden, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel und weitere Elementargefahren.
Was sind die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)?
Dazu zählen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Kann ich einzelne Gefahren separat versichern?
Ja, die Gefahrengruppen Brand (mit den zugehörigen Gefahren), Leitungswasser sowie Sturm und Hagel können jeweils auch einzeln versichert werden.
Lassen sich Elementargefahren wie Überschwemmung allein absichern?
Nein. Die weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen genannten Gefahren versichert werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025