Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind auch Explosionsschäden durch Blindgänger mitversichert, also durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen. Diese Erweiterung geht über den üblichen Schutz bei Explosionen hinaus und schließt Schäden ein, die sonst als Kriegsereignis ausgeschlossen wären.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes und abweichend von den allgemeinen Ausschlussregelungen gilt: Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Blindgänger – also ein nicht explodiertes Kampfmittel aus einem beendeten Krieg – explodiert und dabei das Gebäude beschädigt, ist dieser Schaden mitversichert. Diese Deckung erweitert den normalen Schutz und weicht bewusst von den sonst geltenden Einschränkungen ab.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Explosion eines Blindgängers abgedeckt?
Ja, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) sind mitversichert.
Was gilt als Blindgänger im Sinne dieser Regelung?
Als Blindgänger gelten Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Ist dieser Schutz Teil des normalen Umfangs oder eine Erweiterung?
Es handelt sich um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, die abweichend von den sonst geltenden Einschränkungen gilt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025