Wer eine Wohngebäudeversicherung bei Neodigital abschließt, muss versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel unverzüglich beseitigen, ungenutzte Gebäude regelmäßig kontrollieren und in der kalten Jahreszeit heizen oder wasserführende Anlagen absperren und entleeren. Auch Rückstausicherungen und freie Abflussleitungen gehören dazu – bei Verstoß droht Kündigung und teilweiser oder vollständiger Verlust des Leistungsanspruchs.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten die folgenden Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den vereinbarten Voraussetzungen Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer muss sein Gebäude in gutem Zustand halten und Schäden sofort beheben. Ungenutzte oder in der kalten Jahreszeit nicht beheizte Gebäudeteile müssen entweder kontrolliert und beheizt oder die wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. Zusätzlich sind Rückstausicherungen funktionsbereit und Abflussleitungen frei zu halten. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer kündigen und ganz oder teilweise die Leistung verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich als Versicherungsnehmer für versicherte Sachen tun?
Sie müssen versicherte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand halten. Das gilt besonders für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden müssen Sie unverzüglich beseitigen.
Was ist in der kalten Jahreszeit zu beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Wie kann ich Rückstau- und Überschwemmungsschäden vorbeugen?
Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Zudem müssen die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei gehalten werden.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine dieser Obliegenheiten verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den vereinbarten Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025