Wann der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung von Neodigital startet, richtet sich nach dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Zu diesem Termin greift der Schutz – allerdings nur, wenn der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn eine verspätete oder ausbleibende Zahlung kann sich auf den Beginn auswirken.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz aus der Versicherung setzt zu dem Termin ein, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Erst- oder Einmalbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht bezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen, die sich auf den Versicherungsschutz auswirken können.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Für diesen Fall gelten die Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, unter deren Vorbehalt der Beginn des Versicherungsschutzes steht.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meiner Versicherung?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025