Die Neodigital erweitert in ihrer Wohngebäudeversicherung den Schutz auf Schäden durch Überschalldruckwellen: Zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene versicherte Sachen sind mitversichert, wenn ein Luftfahrzeug die Schallgrenze durchflogen hat und die dadurch ausgelöste Druckwelle unmittelbar auf die versicherten Sachen oder das Gebäude einwirkt.
Der Versicherer leistet zusätzlich Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Druckwelle wurde durch ein Luftfahrzeug ausgelöst, das die Schallgrenze durchflogen hat.
- Die Druckwelle wirkt unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die entstehen, wenn ein Flugzeug schneller als der Schall fliegt und die dabei entstehende Druckwelle versicherte Sachen trifft. Betroffen sein können sowohl die versicherten Sachen selbst als auch das Gebäude, in dem sie sich befinden. Die Sachen können dabei zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Druckwelle eines Überschallflugzeugs mitversichert?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wann liegt überhaupt ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle vor?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn die Druckwelle durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat, und die Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude einwirkt, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Muss die Druckwelle direkt auf die versicherten Sachen treffen?
Ja, die Druckwelle muss unmittelbar auf die versicherten Sachen oder auf das Gebäude einwirken, in dem sich versicherte Sachen befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025