Wer sein Wohngebäude bei Neodigital versichert, erhält nach einem Versicherungsfall die Kosten für behördlich angeordnete Verkehrssicherungsmaßnahmen erstattet, wenn durch den Schaden eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht – bis zu einer festen Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Entsteht durch den Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb und/oder außerhalb des Versicherungsortes, ersetzt der Versicherer die Kosten für Sicherungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Sicherung dieser Gefahr verpflichtet ist. Ersetzt werden die hierfür erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden eine Gefahr entsteht – innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes – und eine Behörde den Versicherungsnehmer zur Absicherung verpflichtet, übernimmt der Versicherer die nötigen und tatsächlich entstandenen Kosten für diese Sicherungsmaßnahmen. Die Erstattung ist pro Versicherungsfall auf einen festgelegten Höchstbetrag beschränkt.
Häufige Fragen
Wann übernimmt der Versicherer die Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen?
Wenn durch den Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb und/oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht und der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung zur Sicherung verpflichtet ist.
Welche Kosten werden konkret ersetzt?
Ersetzt werden die für die Sicherungsmaßnahmen erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 50.000 EUR begrenzt.
Ist die Sicherung auch außerhalb des Versicherungsortes abgedeckt?
Ja, erfasst sind Gefahren innerhalb und/oder außerhalb des Versicherungsortes, sofern eine behördliche Anordnung zur Sicherung besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025