Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital ist der Versicherungsort das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf denen das versicherte Gebäude steht. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, zählt nur der Teil dazu, der durch Einfriedung oder Abgrenzung ausschließlich zum versicherten Gebäude gehört.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück.
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, so ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäuden gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an einem bestimmten Ort, dem Versicherungsgrundstück. Damit ist das Flurstück oder sind die Flurstücke gemeint, auf denen das versicherte Gebäude steht. Wenn auf einem Flurstück mehrere Gebäude stehen, gehört nur der Teil des Flurstücks zum Versicherungsort, der durch eine Einfriedung oder eine andere Abgrenzung ausschließlich dem versicherten Gebäude zuzuordnen ist.
Häufige Fragen
Was zählt als Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem beziehungsweise auf denen das versicherte Gebäude steht.
Was gilt, wenn auf einem Flurstück mehrere Gebäude stehen?
Dann ist nur der Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder eine andere Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäuden gehört.
Was ist mit Versicherungsgrundstück gemeint?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025